Ambulante & stationäre Hilfen

A.p.e. geht mit einer gesunden positiven Haltung, mit Respekt vor dem Hilfesuchenden, mit Zuversicht und einem Schuss Humor das Wagnis „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ ein und nimmt die damit verbundenen Herausforderungen unserer Arbeit an.
Das Besondere an A.p.e. ist die Vernetzung verschiedener Fachrichtungen und die Vielseitigkeit unserer Berufsbiographien. Dadurch können wir unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen anbieten, die sich in der Umsetzung zu einer individuellen, ineinander greifenden und sozusagen „maßgeschneiderten“ Hilfe entwickelt. A.p.e. …weil das Leben nicht immer auf vier Rädern läuft.

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Ambulante Hilfen

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII bieten ein umfangreiches Angebot, um Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien ganzheitlich begegnen zu können - bedarfsgerecht, kreativ und flexibel bietet A.p.e. folgende Hilfen an:

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Stationäre Hilfen

Ein Zuhause auf Zeit für junge Mütter mit ihrem Kind, ein Platz mit Aussicht auf ein gemeinsames Leben. Kurzzeitorientiertes, therapeutisch-stationäres Mutter-Kind-Clearing für 6-12 Monate in unserem Familienhaus Alte Mühle.

Ein sicherer Ort für junge Frauen mit erlebten Traumata. Therapeutische Wohngemeinschaft LebensRaum.

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Schutz und Hilfe in der Krise

„Für grenzüberschreitende Krisen brauchen wir manchmal grenzüberschreitende Hilfen.“
Individuelle, besondere Hilfeangebote und Schutzplätze im In- und Ausland: stationäre Krisenintervention für Familien, Betroffene häuslicher Gewalt, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Ambulante Hilfen

Ambulantes Clearing, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, begleiteter Umgang, Aufsuchende Familientherapie, Eingliederungshilfe, ISE Intensive und individual-, sozialpädagogische Einzelbetreuung, Reiseprojekte, Soziale Gruppenarbeit wie (z.B. soziales Kompetenztraining in der Wildnisgruppe, erlebnispädagogische Projekte, mobiler Niedrigseilgarten, Theaterarbeit, kunst- und kreativpäd. Projekte), syst. Beratung/ Familientherapie, Mediation, Traumapädagogik und Traumafachberatung, Tanz- und Ausdruckspädagogik, Trauerbegleitung, Reittherapie.

Wir verstehen uns als neutrale Anlaufstelle für Hilfesuchende in familiären Konfliktsituationen. Dies beinhaltet kurzzeitige Mediation, ebenso wie langfristige Maßnahmen zur Hilfestellung und der Beistand bei offiziellen Stellen und Ämter.

Ambulantes Clearing

(§ 27 ff SGB VIII)
Das ambulante Clearing unter Einbeziehung systemischer Wege ist eine geeignete Verfahrensweise bei unklaren oder schwer einschätzbaren Ausgangsbedingungen.

Das ambulante Clearing dient

  • der Abklärung der familiären und der erzieherischen Situation für Familien in Krisen,
  • der Analyse und Erarbeitung von Einschätzungen,
  • der Anfertigung einer umfangreichen systemischen- und ressourcenorientierten Diagnostik unter Einbeziehung der sozialpädagogisch- heilpädagogischen Diagnostik (bei Bedarf kann eine psychologische Diagnostik hinzugezogen werden),
  • der Entwicklung individueller Lebensperspektiven für das Kind/ den Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung seines familiären Hintergrundes.

--> Clearing im Tandem mit syst. Fachkraft + päd. Fachkraft
--> Nach Bedarf heilpädagogische und psychologische Diagnostik.
--> Clearing als Reiseprojekt
--> Clearing bei einem Pflegeverhältnis
--> Teilnahme an familienübergreifende Gruppenangeboten

Soziale Gruppenarbeit – ApeArt Gruppen und Projekte

(§ 29 SGB VIII)
Die Soziale Gruppenarbeit bietet den Kindern und Jugendlichen einen Schutz- und Schonraum, in dem sie erlerntes, antrainiertes Verhalten lernen zu reflektieren und zu überdenken sowie neues Verhalten erlernen und auch ausprobieren können.

  • WildnisArt „Mittendrin – Wildnis hautnah“, wöchentlich 3 Std. auf der Ilminsel/ Lkr. Pfaffenhofen, mehrtägige intensive Wochenend- und Ferientage mit Übernachtung auf der Ilminsel oder in den Bergen (z.B. Wanderung und Übernachtung in Hütte).
  • HerzArt - systemische Trauerarbeit für Kinder und Jugendliche/Elternarbeit, erlebnispädagogische Elemente, Natur- und Waldpädagogik, Trauerbegleitung, 14täg. im Ape Haupthaus
    Familienübergreifend:
  • WaldArt – Waldprojekte
  • BewegungsArt – z.B. Kletterprojekte
  • LernArt - Lerngruppe
  • MeineArt – Genderpädagogik, z.B. Mädchengruppe, Theater- und Biografiearbeit
  • KunstArt – Kunst trifft System, Kreativität in der Familienhilfe
  • AbenteuerArt – erlebnispädagogische Projekte im In- und Ausland (z.B. Schneeschuhwandern, Bergwandern, Wildwasser, pilgern)
  • ErlebnisArt – z.B. Olivenernte, Yoga, Theaterworkshop

Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe

(§§ 30 und 31 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft versteht sich als intensive Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Entwicklungsproblemen und in Erziehungsangelegenheiten.

• Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
• Der „Erziehungsbeistand“ und Betreuungshelfer begleiten das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unterstützen, fördern unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung.

Teilnahme an familienübergreifenden Gruppenangeboten wie z.B. erlebnispädagogische Projekte.

Eingliederungshilfe

(§ 35a SGB VIII)
Eingliederungshilfen unterstützen junge Menschen mit einer seelischen Behinderung, oder vor Bedrohung einer solchen dabei, trotz ihrer Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Eingliederungshilfen richten sich an Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit bereits seit mindestens sechs Monaten von der Norm abweicht. Ausgenommen sind hierbei Beeinträchtigungen, die durch eine geistige oder körperliche Behinderung hervorgerufen werden.

  • Eingliederungshilfe soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern.
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten.
  • Teilhabe des Kindes am Leben in der Gesellschaft durch eine individuelle, auf das betreffende Kind zugeschnittene Maßnahme, wie z.B. auch Schulbegleitung.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Einzelfallhilfe

(§ 35 SGB VIII)
Flexible Hilfe zur Erziehung mit intensiver Betreuungsdichte. Das Betreuungsarrangement sowie die sozialpädagogischen Betreuungsinhalte und Methodik sind angepasst an die individuellen Notwendigkeiten und Voraussetzungen des Klienten in seiner jeweiligen Lebenssituation.
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) setzt an den individuellen Stärken und Ressourcen des Klienten an, längerfristige Zielsetzungen sind die soziale Integration, eine eigenverantwortliche Lebensführung, die psychosoziale Stabilisierung und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der jungen Menschen.

Für junge Menschen, die aufgrund besonderer psychosozialer Problemlagen eine längerfristige und intensive sozialpädagogische Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Lebenssituationen benötigen.

  • Intensive Einzelfallhilfe, Krisenintervention, kurzzeitorientierte Auszeiten für belastete Kinder, Jugendliche und Familien, Clearing nach §§19, 27, 30, 31, 35a
  • erlebnispädagogische Projekte, Reiseprojekte im In- und Ausland (Italien)
  • tiergestützte Maßnahmen z.B. mit Eseln/Eselwanderungen, Pilgern, Reittherapie

Individuelle/individualpädagogische Hilfen

Die individuellen und individualpädagogischen Hilfen von A.p.e. sind aktivierend, stärkend, intensiv und bedarfsgerecht. Wir „stricken“ gemeinsam mit Ihnen eine Hilfe „nach Maß“.

Gesetzesgrundlage: § 27 i.V. mit §§ 29, 30, 31, 35a und 41 SGB VIII

…wenn eine klassische Jugendhilfemaßnahme nicht ausreicht, erweitern wir durch z.B. systemische, gestaltpädagogische/therapeutische, oder erlebnispädagogisch/individualpädagogische Hilfen

…wenn es einer intensiveren Betreuung im eigenen Lebensumfeld Bedarf, um z.B. einer stat. Unterbringung/Herausnahme der Kinder entgegenzuwirken, leistet A.p.e. ein intensiv betreutes Wohnen in der Begleitung eines Kleinteams (z.B. Sozialpädagoge, Erzieherin, Krankenschwester, Alltagsbegleitung)

(Aufsuchende) Familientherapie und systemische Beratung, Mediation

(§ 27,3 SGB VIII)
Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist ein systemisch-therapeutisches Konzept. AFT soll Familien erreichen, die mit herkömmlichen therapeutischen und Jugendhilfeangeboten nicht oder nicht mehr erreichbar sind. Merkmale bei diesen Familien können z.B. sein: Resignation, Motivationsmangel, beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrende Krisen, Erfolglosigkeit bei den eigenen Bewältigungsstrategien, häufige Grenzüberschreitungen. Ziel der AFT ist es, über neue/funktionale Handlungsmuster und alternative Handlungsmöglichkeiten Ressourcen freizulegen und damit der Familie die Möglichkeit für Veränderungen zu schaffen.

Schwerpunkt: systemisch/ therapeutisch methodische Vorgehensweise, die es Familien ermöglicht, ihre bisherigen Problemmuster lösungsorientiert zu verändern.

  • aufsuchend im Haushalt der Familie
  • in den Räumlichkeiten von A.p.e.

Begleiteter Umgang und Ergänzungspflegschaft

(§ 18 Abs. 3, § 50 SGB VIII, §1684 BGB)
Der Begleitete Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem Kind und den nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte). Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Während des Begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines Beraters sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.

Heilpädagogische Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung (HpE)

(§ 27 i.V.m. §§ 35a, 41 SGB VIII)
Die heilpädagogischen Erziehungshilfen sind einerseits angelehnt an die im SGB VIII aufgeführten Hilfen zu Erziehung, andererseits an die Eingliederungshilfen im SGB V und SGB XII. Leistungsangebote aus diesem Katalog werden, je nach Kostenträger, in Rücksprache und enger Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, den Sozialämtern, den Krankenkassen, oder dem Bezirk eingeleitet. Die heilpädagogischen Eingliederungshilfen orientieren sich zum einen am Hilfebedarf des jungen Menschen und seiner Familie, zum anderen an den gesetzlichen Grundlagen.

  • Heilpädagogische Beratung und Begleitung
  • Heilpädagogische Diagnostik (z.B. innerhalb eines Clearings) mit Stellungnahme.
  • Heilpädagogische Spieltherapie und Übungsbehandlung
  • Entwicklungs- und Lernförderung
  • Wahrnehmungsförderung und sensorisch-integrative Förderung
  • Vernetzung nach Bedarf mit einer freien, anerkannten Heilpädagogischen Praxis in Reichertshausen und Dachau

Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung

(§ 41 SGB VIII)
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Dem jungen Erwachsenen sollen soziale Kompetenzen für ein befriedigendes Leben vermittelt werden. Dies können sein: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.

  • Nach Beendigung der Jugendhilfe, um eine Nachbetreuung und weitere Begleitung, Verselbständigung sicher zu stellen.
  • Für junge Volljährige, die im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden sollen.
  • Nach einer stationären Hilfeform, oder einer ISE mit dem Ziel der Verselbständigung.

Ambulant und nun…

... manchmal läuft das Leben nicht auf vier Rädern, doch es gibt „Ersatzreifen“ und Möglichkeiten auch mit drei Rädern eine gute Richtung zu finden. Alle Hilfen und Angebote sind grundsätzlich über das zuständige Amt für Jugend und Familie zu beantragen. Wir beraten Dich/Sie gerne auf dem Weg, unterstützen dabei und überlegen gemeinsam wie es weiter gehen kann. Wir begleiten Dich/Sie auf Deinem/Ihrem Weg – A.p.e., weil das Leben nicht immer auf vier Rädern läuft.

Stationär und nun...

…manchmal reichen ambulante Hilfen nicht mehr aus und manchmal macht es Sinn sich stationär „eine Auszeit“ zu nehmen, um sich professionelle Hilfe über Tag und Nacht zu holen. Stationäre Unterbringung ist über das zuständige Amt für Jugend und Familie zu beantragen, wir beraten Sie gerne auf diesem Weg und unterstützen dabei.

...weil das Leben nicht
immer auf Vier Rädern läuft.